Vorwort:
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News, 13.03.2015, Jennifer Brandt
Arbeitsschutzprämien durch BG BAUEin Bericht von Jennifer Brandt
http://www.meistertipp.de/aktuelles/news/arbeitsschutzpraemien-durch-bg-bau
Foto: Roland Riethmüller
Die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten sollte für jeden Betrieb die oberste Priorität haben. Dennoch geschehen immer noch zu viele Unfälle am Bau. Um diese weiter zu reduzieren, sollten Betriebe über ausreichende Präventionsmaßnahmen verfügen, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) möchte dabei durch Arbeitsschutzprämien einen zusätzlichen Anreiz schaffen.Arbeitsschutz im Betrieb kann vieles umfassen. Dabei fängt es bei der Schutzkleidung der Beschäftigten an, reicht aber bis hin zu Sicherungsmaßnahmen während der Arbeit, aber auch Sicherheitsschulungen im Betrieb und vieles mehr. In der Theorie ist das jedem Betrieb hinlänglich bekannt und doch gehen die nötigen Maßnahmen in der Praxis immer wieder im Eifer des Alltags unter.
Die BG BAU fördert daher jährlich Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern in Handwerksbetrieben beitragen. So sollen die Mitgliedsunternehmen nicht nur sensibilisiert werden, sondern auch einen finanziellen Anreiz erhalten, aktiv etwas für die Arbeitssicherheit zu tun, um so Unfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Die Förderung der BG BAU erstreckt sich dabei auf die Bereiche Sachprävention, System- und Verhältnisprävention sowie auch die Verhaltensprävention. Die jeweilige Fördersumme ist von den Mitgliedsbeiträgen der Unternehmen abhängig und wird darüber hinaus prozentual zur Investitionssumme ermittelt. Damit liegt der geringste Förderbetrag bei 250 Euro, der höchste bei 20.000 Euro pro Jahr. Wie viele Maßnahmen dabei genutzt wird, spielt keine Rolle.
Wer sich demnach für eine Förderung interessiert, der sollte beachten, dass die Förderung der Maßnahme im selben Jahr erfolgen muss, in dem die beantragt, gekauft oder durchgeführt wurde. Das Rechnungsdatum ist dabei der zu prüfende Nachweis. Außerdem sollte jedem klar sein, dass die BG BAU die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme jederzeit prüfen kann.